Stadtratsfraktion der SPD in Kirchenlamitz 31. Januar 2011
Rudolf Röll
Hauptstr. 16
95158 Kirchenlamitz
Tel. 09285/1758
E-Mail:
rudi.r@t-online.de
An:
Stadtrat der Stadt Kirchenlamitz
Antrag zum Erlass einer Resolution wegen der Finanznot der Kommunen
Die SPD-Fraktion beantragt, beiliegende Resolution zur Finanznot der Kommunen zu verabschieden.
Begründung:
Städte und Gemeinden stecken in einer schweren Finanzkrise. Die Steuereinnahmen sind in den letzten Jahren, auch in Kirchenlamitz,
weggebrochen. Gleichzeitig steigen seit Jahren die Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, massiv an. Dies wird unter anderem vom demographischen
Wandel begründet. Die Kommunen haben auf diese Entwicklung keinerlei Einfluss. Erstmals seit 2003 ist im Jahr 2009 in Bayern ein negativer
Finanzierungssaldo eingetreten, d.h. die Kommunen mussten insgesamt mehr Geld ausgeben, als sie eingenommen haben. Das hat sich 2010 noch
verschlimmert und wird sich auch in diesem Jahr fortsetzen. Die Entwicklung hat dazu geführt, dass die Finanzverteilung zwischen Bund,
Ländern und Kommunen nicht mehr der tatsächlichen Aufgabenerfüllung entspricht. Die Kommunen brauchen belastbare eigene Steuerquellen und
sie brauchen einen höheren Anteil an den gesamtstaatlichen Einnahmen. Die Haushaltslage der Kommunen wird unter anderem durch die derzeitige
Bundes- und Landespolitik massiv verschlechtert. Deshalb soll diese Resolution auch den Vertretern von Landes- und Bundespolitik überreicht
werden.
SPD-Stadtratsfraktion
Resolution
1. Kommunale Handlungsfähigkeit wieder herstellen
Bund und Länder stehen in der Verantwortung, die strukturelle
Unterfinanzierung der Kommunen zu beseitigen und ihre finanzielle
Handlungsfähigkeit wieder herzustellen. Nur mit einer besseren
Finanzausstattung schaffen es die Kommunen, die von ihren Bürgerinnen
und Bürgern erwarteten Leistungen zu erbringen. Ohne schnelle Hilfe mit
zusätzlichen Mitteln können Schulen und Straßen nicht saniert werden,
Schwimmbäder und Theater müssen geschlossen werden.
2. Erhalt der Gewerbesteuer
Das Grundgesetz garantiert den Kommunen eine auf die Wirtschaftskraft
bezogene Steuer mit eigenem Hebesatzrecht. Der Bezug auf die eigene
Wirtschaftskraft ist unerlässlich, um in den Kommunen ein wirtschaftsfreundliches
Klima zu sichern und die kommunale Infrastruktur zu
finanzieren, die wiederum die Voraussetzung für eine florierende
Wirtschaftsentwicklung ist. Die Gewerbesteuer ist das Band zwischen
Unternehmen und Kommunen. Hier ist zu prüfen, ob auch freie Berufe, die
bisher keine Gewerbesteuer zahlen, in Zukunft auch gewerbesteuerpflichtig
zu erfassen sind. Die Gewerbesteuer insgesamt darf nicht abgeschafft
werden!
3. Kostenbeteiligung von Bund und Land an den Sozial- und
Bildungsausgaben
Die Landkreise, Städte und Gemeinden brauchen eine Entlastung bei den
Sozial- und Jugendhilfeausgaben sowie Bildungsausgaben bei Kinder- und
Bildungseinrichtungen. Daher müssen sich der Bund und der Freistaat
Bayern unmittelbar an den Kosten beteiligen.
4. Höherer Anteil an den Landes- und Bundessteuern
Das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern muss erhöht
werden. Der Haushaltsansatz für 2011 im Bereich Finanzausgleichsleistungen
nach Art. 15 Finanzausgleichsgesetz ist umgehend von derzeit
583,6 Mio. Euro auf 800 Mio. Euro zu erhöhen. Mittelfristig muss eine
Erhöhung der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinden an den
Steuereinnahmen von Bund und Ländern erfolgen.
5. Keine weitere Mehrbelastung durch Bund und Land
Der Bund und der Freistaat Bayern dürfen keine Gesetze verabschieden, die
zu Mindereinnahmen der Kommunen führen oder Kostenverschiebungen zu
Lasten der Kommunen führen. Das Konnexitätsprinzip in Bayern muss
eingehalten werden; für die Gesetzgebung des Bundes muss dieses
eingeführt werden.
6. Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist derzeit ein sehr wirkungsvolles Instrument für
die Anpassung an den städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozialen,
demographischen und klimatischen Wandel. Nach Berechnungen des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung löst ein Euro der
Städtebauförderung weitere acht Euro an öffentlichen und privaten
Investitionen aus, welche überwiegend regionalen Auftragnehmern
ausgezahlt werden. Die geplante Kürzung der Mittel für den Städtebau ist
nicht nur gesellschaftlich und politisch, sondern auch wirtschaftlich
unsinnig. Sie darf nicht durchgeführt werden.
7. Konsolidierungs- und Strukturhilfen
Das Pilotprojekt Struktur- und Konsolidierungshilfen für finanzschwache
Kommunen muss fortgesetzt werden. Im Rahmen dieses 2007 gestarteten
Projekts werden von einer staatlich-kommunalen Arbeitsgruppe ausgewählte
stark verschuldete Städte und Gemeinden durch eine finanzielle Hilfe für
längstens vier Jahre bei ihrer Haushaltskonsolidierung unterstützt.
Finanziell Not leidende Kommunen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage
sind, ihre Haushalte zu konsolidieren, sollen damit ihre Handlungsfähigkeit
wieder erhalten.
Diese Resolution ergeht an:
Herrn MdB Dr. Hans-Peter Friedrich
Frau MdB Petra Ernstberger
Frau MdB Elisabeth Scharfenberg
Herrn MdL Martin Schöffel
Herrn MdL Christoph Rabenstein
Herrn MdL Thomas Hacker
Herrn MdL Peter Meyer
Frau MdL Ulrike Gote
mit der Bitte um Verfolgung dieser Resolution und Weiterleitung an die
zuständigen Stellen